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   BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86   

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BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86 (https://dejure.org/1986,6066)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1986 - 2 B 29.86 (https://dejure.org/1986,6066)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 2 B 29.86 (https://dejure.org/1986,6066)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ortszuschlag - Entscheidung nach § 40 Abs. 7 Satz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) ohne konstitutive Bedeutung - Rückforderung von Bezügen - Offensichtlichkeit eines Mangels des rechtlichen Grundes - Verletzung der Sorgfaltspflicht des Empfängers als ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Hierzu hätte dargelegt werden müssen, welche Beweismittel im einzelnen das Berufungsgericht von seinen für den Umfang der Sachaufklärungspflicht maßgeblichen Rechtsstandpunkt aus hätte heranziehen müssen und welche für die Entscheidung erheblichen Ergebnisse solche Ermittlungen voraussichtlich gehabt hätten (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Im übrigen muß sich die Klägerin entgegenhalten lassen, daß sie aufgrund ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten gewesen wäre, in bezug auf die nunmehr für so bedeutsam erachteten tatsächlichen Umstände in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 27. Januar 1986, in der sie anwaltlich vertreten war, förmliche Beweisanträge zu stellen; dies ist indessen ausweislich der Verhandlungsniederschrift des Berufungsgerichts nicht geschehen (vgl. auch hierzu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

  • BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84

    Rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheid - Rücknahmemöglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Daß der Beamte bei etwaigen Unklarheiten und Zweifeln gehalten ist, sich durch Rückfragen Gewißheit über die Rechtmäßigkeit ihm gewährter Zahlungen zu verschaffen, ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Urteil vom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - in der Beschwerde darzulegende (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - konkrete Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und deren Beantwortung für die Entscheidung erheblich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Der beschließende Senat hat in seinem auch vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - (Buchholz 235 § 40 Nr. 9 = NVwZ 1986, 390) entschieden, daß dem Beamten nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen den Stufen 1 und 2 des für ihn maßgebenden Ortszuschlags zustehe, wenn und sobald die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 40 Abs. 5 i.V.m. Abs. 7 Satz 3 BBesG erfüllt seien; eine Entscheidung nach § 40 Abs. 7 Satz 4 BBesG habe hiernach keine konstitutive Bedeutung für den Umfang des Anspruchs auf Ortszuschlag und sei demzufolge auch keine tatbestandliche Voraussetzung für eine Kürzung des Ortszuschlages und eine Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Ob dies der Fall ist, richtet sich maßgeblich nach der tatrichterlichen Würdigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles (vgl. auch Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ).
  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes dann im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Daß der Beamte bei etwaigen Unklarheiten und Zweifeln gehalten ist, sich durch Rückfragen Gewißheit über die Rechtmäßigkeit ihm gewährter Zahlungen zu verschaffen, ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Urteil vom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes dann im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - in der Beschwerde darzulegende (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - konkrete Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und deren Beantwortung für die Entscheidung erheblich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Eine solche gemäß § 40 Abs. 7 Satz 4 BBesG mögliche Entscheidung ist demzufolge auch keine tatbestandliche Voraussetzung für eine Kürzung des Ortszuschlages und eine Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 29.86 -).
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